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Bereit für den Brexit

29
Mai
2019

Ende mit Schrecken oder Schrecken ohne Ende – Deal oder No-Deal

Vor über 3 Jahren am 23. Juni 2016 entschieden sich die Briten für den Abschied aus der EU. Dreimal lehnten die Abgeordneten das ausgehandelte Abkommen über einen geregelten Ausstieg ab,  acht alternative Vorschläge fanden ebensowenig eine Mehrheit in der ältesten parlamentarischen Demokratie Europas.

Am 31. Oktober 2019 wird es signifikante Veränderungen geben – entweder Knall auf Fall ohne irgendwelche Regeln per „No-Deal“ oder es gibt noch ein paar Monate Aufschub. Doch ob der „Deal“ in letzter Minute gelingt? Auf so ein Wunder sollte sich niemand ernsthaft verlassen.

Die EU verliert am 31.10.  nicht nur ideell an Substanz, sondern auch einen ihrer wichtigsten Nettozahler. Und was es den Briten letztlich einbringt, kann niemand voraussagen. Doch legen wir die politische Dimension beiseite und schauen den kommerziellen Fakten ins Auge.

Großbritannien wird nicht im Nordatlantik versinken, doch selbst ranghohe britische Politiker befürchten  ein Versorgungschaos auf der Insel – zu eng verflochten ist das Inselreich mit dem kontinentalen Europa. Großbritannien könnte zolltechnisch plötzlich Drittland sein – ohne Verträge und Vergünstigungen. Internationale Verträge müssten samt und sonders neu ausgehandelt und politisch abgesegnet werden. Das kann dauern und nicht lieferfähige Unternehmen in existentielle Nöte bringen.

Auch die moderne britische Wirtschaft kennt kaum noch Lagerhaltung in größerem Umfang. Hohe Versorgungssicherheit lautet der Kunden-Anspruch an jedes Unternehmen. Viele Firmen haben zwar ihre Vorkehrungen getroffen, doch trotzdem muss mit Lücken gerechnet werden, zu beispiellos ist die Situation. Und kaum jemand in der EU kann heute sicher sagen, wieviel Großbritannien in seinen Zulieferprodukten enthalten ist.

Doch die verbliebene Zeit können Sie noch immer für Gegenmaßnahmen nutzen:

  • Überprüfen Sie Ihre Verträge und alle Lieferbeziehungen: Welchen von Ihnen bezogene Waren (oder Dienstleistungen) werden in Großbritannien produziert oder von dort ausgeliefert? Und welche Ihrer eigenen Produkte gehen an Abnehmer in Großbritannien?
  • Dehnen Sie diese Frage auf Ihre Zulieferer mindestens der ersten und der zweiten Stufe und soweit möglich auch der dritten und vierten Stufe aus
  • Analysieren Sie für diese Produkte die Verkaufspläne sowie die Daten der jüngsten Geschäftsentwicklungen, definieren Sie alle kritischen Produkte und bilden Sie Notfall-Reserven in sinnvollen Mengen – möglichst am Ort des Bedarfs
  • Soweit noch nicht geschehen: Suchen Sie alternative Hersteller Ihrer vom Brexit betroffenen Zulieferprodukte mit für Ihre Zwecke ausreichenden Kapazitäten sowohl bei Qualität als auch bei Quantität
  • Überprüfen Sie kritisch Ihre eigenen Ressourcen und Qualifikationen, ob Sie zolltechnisch und logistisch in der Lage sind, von einem Tag auf den anderen Import und Export der fraglichen Produkte unter Beachtung aller Regeln und Pflichten für Nicht-EU-Länder abzuwickeln – und zwar ohne Zeitverzögerungen
  • Beginnen Sie sofort mit der Suche nach kompetenten, flexiblen Partnern, die Sie dabei unterstützen, falls Ihre eigenen Ressourcen für die Suche nach Alternativlieferanten und für die Abwicklung der Import- und Exportadministration möglicherweise nicht ausreichen
  • EU-Zulieferer britischer Kunden, welchen den Aufwand oder die Komplexität für Exporte in Drittstaaten scheuen, können ihre Waren weiterhin liefern, wenn sie sich z. B. Auxiliant als Export-Agenten bedienen.

 

AUXILIANT verfügt über jahrelange Erfahrung im Großbritannien-Geschäft und unterstützt Unternehmen professionell bei der Suche nach zuverlässigen Lieferanten im In- und Ausland, im Management der Lieferanten und bei der Abwicklung von Drittlands-Exporten: Wir helfen Ihnen gern bei der Bewältigung Ihrer Brexit-Herausforderungen.

Die vorgenannten Hinweise haben lediglich allgemeinen Charakter. Sind juristische Belange zu beachten, empfiehlt Ihnen Auxiliant prinzipiell, Ihre Situation fallspezifisch mit einem mit den individuellen Besonderheiten vertrauten Rechtsbeistand abzuklären, bevor Sie Entscheidungen treffen. Hilfsangebote stellen auch die zuständigen Handelskammern zur Verfügung.