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ADR 2017 – Übergangsfrist abgelaufen

13
Mai
2018

 Die Revision 2017 des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) brachte eine Reihe von Neuerungen. Nun ist auch die Übergangsfrist abgelaufen.

 Wie der Name es schon erahnen lässt, regelt die ADR nicht nur die Beförderung von Gefahrgut im Straßenverkehr in Bezug auf Verpackung, Kennzeichnung und Sicherung, sondern auch die Ausrüstung der Fahrer solcher Transporte sowie die Voraussetzungen, die das Fahrzeug erfüllen muss.

 Im Fokus dieser neuesten Revision stehen wieder aufladbare Lithium-Batterien (sowohl Li-Ion, als auch Lithium-Metall). Durch hohe Energiedichte und hohe spezifische Energie sind Lithium-Akkus auf weniger Platz leistungsfähiger, als vergleichbare aus NiCd, NiMH oder Blei. Der Wirkungsgrad ist hoch (ca.95%), sie bergen jedoch auch Brand- und Explosionsrisiken bei falscher mechanischer Handhabung, falschem Einbau oder bei Überladung.

 Das Abkommen besagt, dass Lithiumbatterien zusätzlich mit dem Gefahrenzettel 9A zu kennzeichnen sind.  Außerdem wurde eine neue Kennzeichnung für kleine Lithium Batterien eingeführt. Ausnahmen bei dieser Kennzeichnung können lediglich sogenannte „Versandeinheiten“ sein, in welchen z. B. Lithium-Knopfzellen auf Platinen verbaut sind.

 China als einer der großen globalen Erzeuger von Akkus gehört nicht zu den 48 Unterzeichner-Staaten dieser ADR-Revision.  Die nicht konforme Kennzeichnung in China führt immer wieder dazu, dass gewisse Akku-Produkte aus China nicht mehr nach Amerika und Europa gelangen, da sich die Transporteure weigern, Waren mitzunehmen, welche sie im Zielland mangels Kennzeichnung nicht auf der Straße zum Endkunden transportieren dürften.

 Diese Auswirkungen haben nun einige Import-Unternehmen erreicht, welche sich noch nicht auf die neue Situation eingerichtet hatten. Akku-Kunden sollten also berücksichtigen, dass es seit dem Ende der Übergangsfrist immer wieder zu Liefer-Verschiebungen bzw. Unterbrechungen in der Versorgungskette kommen kann. Bei Produkten mit Akku  müssen die ADR-Vorgaben selbstverständlich ebenso eingehalten werden.

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